Kommunalsteuer

Zuständig

Steuerhöhe: (1) Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne. (2) Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt werden. (3) Die Steuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage.

Informationen zu diesem Thema finden sich auch in help.gv.at im Bereich Steuern.